schwefeln

schwefeln
schwe|feln 〈V. tr.; hat
1. mit Schwefel behandeln (bes. zum Desinfizieren, zur Schädlingsbekämpfung)
2. mit Schwefeldioxid behandeln (zum Haltbarmachen)
● Wein, Früchte \schwefeln

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Schwe|feln:
1) im Pflanzenschutz das Ausbringen von pulverförmigem Schwefel gegen Mehltau;
2) in der Lebensmitteltechnik die Verwendung von gasförmigem oder gelöstem Schwefeldioxid oder von Sulfiten u. Hydrogensulfiten zur Desinfektion, Sterilisation u. Konservierung;
3) in der Textiltechnik die Anwendung von SO2 als Reduktions- u. Bleichmittel.

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schwe|feln <sw. V.; hat [15. Jh.]:
1.
a) (Lebensmittel) mit gasförmigem od. in Wasser gelöstem Schwefeldioxid haltbar machen:
Rosinen s.;
geschwefelter Wein;
b) (Weinfässer o. Ä.) durch Verbrennen von Schwefel sterilisieren;
c) (Textilien) mit Schwefeldioxid bleichen.
2. (Obst-, Weinbau) in Wasser gelösten, fein verteilten Schwefel auf Obstbäume od. Weinstöcke spritzen:
Reben gegen Mehltau s.

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Schwefeln,
 
1) Chemie und Technik: Behandlung eines Substrats mit gasförmigem oder in Wasser gelöstem Schwefeldioxid (oder mit Lösungen von Sulfiten, Hydrogensulfiten oder Disulfiten), wobei die reduzierende oder die desinfizierende Wirkung von Schwefeldioxid ausgenutzt wird. In der Textiltechnik dient das Schwefeln zum Bleichen von Textilien, in der Kellereiwirtschaft zur Sterilisation von Geräten und zur Unterbindung unerwünschter enzymatischer und nichtenzymatischer Reaktionen. In der Lebensmitteltechnik wird Schwefeldioxid u. a. zur Behandlung von Trockenobst und Weinbeeren verwendet. Hier dient es der Farberhaltung sowie als Schutz gegen den Befall durch Mikroorganismen und Fraßschädlinge. Die Anwendung von schwefliger Säure oder Schwefeldioxid ist auf nur wenige, in der Zusatzstoff-Zulassungs-VO genannte Lebensmittel beschränkt. Die Schwefelung muss mit dem Hinweis »geschwefelt« kenntlich gemacht werden. Lebensmittel, die nicht in der VO aufgeführt sind, dürfen maximal 10 mg schweflige Säure (berechnet als Schwefeldioxid) pro Kilogramm enthalten; diese Spuren stammen entweder aus geschwefelten Korken oder aus reduziertem Sulfat (z. B. beim Bier).
 
 2) Pflanzenschutz: Ausbringung von fein verteiltem elementarem Schwefel (Netzschwefel) zur Bekämpfung Echter Mehltaupilze.
 

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schwe|feln <sw. V.; hat [15. Jh.]: 1. a) (Lebensmittel) mit gasförmigem od. in Wasser gelöstem Schwefeldioxid haltbar machen: Rosinen, Meerrettich s.; die Trockenfrüchte sind [stark] geschwefelt; geschwefelter Wein; b) (Weinfässer o. Ä.) durch Verbrennen von Schwefel sterilisieren; c) (Textilien) mit Schwefeldioxid bleichen. 2. (Obst-, Weinbau) in Wasser gelösten, fein verteilten Schwefel auf Obstbäume od. Weinstöcke spritzen: Reben gegen Mehltau s.

Universal-Lexikon. 2012.

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